Sie sind privat krankenversichert oder Selbstzahler.
Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen ohne Probleme übernommen.
Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP).
Die Approbation als psychologische Psychotherapeutin und der Eintrag im Ärzteregister liegen vor.
Aus bürokratischen Gründen kann ich leider nicht mit gesetzlichen Kassen abrechnen, so dass ich gesetzlich versicherten Menschen sehr dazu rate, sich eine Therapeutin oder einen Therapeuten zu suchen, die oder der kassenzugelassen ist, da die Kosten voll von den gesetzlichen Kassen übernommen werden.
Es gibt mehr Menschen, die kapitulieren, als solche, die scheitern.
Henry Ford
Das Gelingen ist manchmal das Endresultat einer ganzen Reihe missglückter Versuche.